Friedhofsareal
Festlegung und Nutzung der zum Friedhof gehörenden Flächen, Anlagen und Einrichtungen.
Friedhof Köflach
Die Friedhofsordnung schafft einen verlässlichen Rahmen für die Nutzung, Pflege und Verwaltung des Friedhofs und trägt dazu bei, Würde, Ruhe und Rücksichtnahme zu bewahren.
Orientierung & Verlässlichkeit
Eine Friedhofsordnung regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Friedhofs. Sie schafft Klarheit für Angehörige, Besucherinnen und Besucher, Gewerbetreibende sowie die Friedhofsverwaltung.
Für den von Stadtgemeinde Köflach beziehungsweise Stadtwerke Köflach verwalteten Friedhofsteil besteht eine eigene Friedhofsordnung.
Was wird geregelt?
Die Friedhofsordnung enthält die organisatorischen und praktischen Regeln, die für einen geordneten, sicheren und würdevollen Friedhofsbetrieb erforderlich sind.
Festlegung und Nutzung der zum Friedhof gehörenden Flächen, Anlagen und Einrichtungen.
Einteilung sowie Art und Beschaffenheit der unterschiedlichen Grab- und Beisetzungsformen.
Regelungen zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Grabstätten und deren Nutzung.
Vorschriften, die Pietät, Ruhe, Sicherheit und ein respektvolles Miteinander am Friedhof sichern.
Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Friedhofsareal.
Zuständigkeiten der Friedhofsverwaltung sowie organisatorische Abläufe rund um den Friedhofsbetrieb.
Würde & Rücksicht
Er ist ein Ort des Erinnerns, der Begegnung und der persönlichen Trauer. Die Friedhofsordnung hilft dabei, diesen besonderen Charakter zu schützen und unterschiedliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen.
Respekt gegenüber Verstorbenen, Angehörigen und anderen Friedhofsbesuchern.
Sorgsamer Umgang mit Grabstätten, Wegen, Anlagen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen.
Klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Abläufe bei Fragen zur Nutzung und Verwaltung.
Gültige Friedhofsordnung
Die vollständige Friedhofsordnung ist am Friedhof beziehungsweise bei der Friedhofsverwaltung einsehbar. Für konkrete Fragen zu einer Grabstätte, einem Benützungsrecht oder einer geplanten Maßnahme wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft und stellen Ihnen die derzeit gültige Fassung beziehungsweise die für Ihr Anliegen relevanten Informationen zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Wir helfen Ihnen gerne weiter und klären gemeinsam, welche Bestimmungen für Ihr konkretes Anliegen maßgeblich sind.